Verhaltenscodex

Mit gemeinsamen Werten zum Erfolg

Der Verhaltenscodex der ABE GmbH (nachfolgend ABE benannt) basiert auf anerkannten internationalen Standards für nachhaltiges wirtschaftliches Handeln. Dazu zählen z.B. der Global Compact der Vereinten Nationen, die Konventionen der UNO über die Rechte von Kindern, die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Menschenrechtserklärung der UNO.

1. Grundverständnis über gesellschaftlich verantwortliche Unternehmensführung

Diesem Verhaltenscodex liegt ein gemeinsames Grundverständnis gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung zugrunde. Dies bedeutet für ABE, dass das Unternehmen Verantwortung übernimmt, indem es die Folgen seiner unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, und auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführt. ABE trägt im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Gesellschaft bei und orientiert sich dabei an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien. Dazu zählen vor Allem: Integrität, Rechtschaffenheit und Respekt vor der Menschenwürde.

2. Geltungsbereich

2.1  Dieser Codex gilt für die gesamte Belegschaft von ABE.

2.2  ABE verpflichtet sich, seine Lieferanten und weitere Glieder in der Wertschöpfungskette für die Inhalte dieses Codex zu sensibilisieren und die Einhaltung im Rahmen der Möglichkeiten zu überwachen.

3. Eckpunkte gesellschaftlich verantwortungsvoller Unternehmensführung

ABE legt besonderen Wert darauf, dass die im Folgenden genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.

3.1 Einhaltung der Gesetze (Compliance)

ABE hält die geltenden internationalen und nationalen Gesetze und alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Rechtssystems ein. Bei Produktionen an anderen Standorten wird darauf geachtet, dass die dort geltenden Gesetze und Richtlinien eingehalten werden.

3.2 Integrität und ethische Werte

ABE orientiert sein unternehmerisches Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethik.

3.2.2 ABE lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konventionen (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003, in Kraft seit 2005 und Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN Resolution 217 A (III) von 1948) ab. Deshalb fördert ABE Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

3.2.3 Geschäftspraktiken

ABE verfolgt saubere und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb. Dabei richtet sich ABE an professionellem Verhalten und qualitätsgerechter Arbeit aus. Mit Aufsichtsbehörden pflegt ABE ein vertrautes und partnerschaftliches Verhältnis.

3.3 Verbraucherinteressen

ABE hält sich an verbraucherschützende Vorschriften sowie an angemessene Vertriebs-, Marketing- und Informationspraktiken.

3.4 Kommunikation

ABE kommuniziert offen und dialogorientiert über diesen Verhaltenscodex und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Stakeholdern.

Sämtliche Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht verändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen der Partner werden sensibel und vertraulich behandelt.

3.5 Menschenrechte

ABE setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein und hält selbst die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta ein. Besonderen Wert legt ABE auf die folgenden Menschenrechte:

3.5.1 Privatsphäre

Die Privatsphäre jedes einzelnen Mitarbeiters wird bei ABE geschützt.

3.5.2 Gesundheit und Sicherheit

ABE übernimmt die Verantwortung für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Potenzielle Unfälle oder gesundheitliche Schädigungen werden durch geeignete Maßnahmen vermieden. Vorschriften und Vorgehensweisen sind eindeutig definiert und werden stets eingehalten. Alle Mitarbeiter werden hinsichtlich der Maßnahmen regelmäßig informiert und geschult.

3.5.3 Belästigung

ABE schützt die Mitarbeiter vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch. Im Falle einer Zuwiderhandlung ergreift ABE unverzüglich entsprechende Maßnahmen.

3.5.4 Meinungsfreiheit

ABE legt großen Wert auf Schutz und Gewährung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Den Mitarbeitern ist es jederzeit möglich, sich anonym zu beschweren.

3.6 Arbeitsbedingungen

ABE hält die Kernarbeitsnormen der ILO ein und ist darauf bedacht, dass jeder Mitarbeiter in einem gesundheitsfördernden Arbeitsumfeld arbeitet.

3.6.1 Kinderarbeit

Das Verbot von Kinderarbeit, d.h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind, wird von ABE strikt eingehalten. Alle Arbeitszeitregelungen werden zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmer eingehalten.

3.6.2 Zwangsarbeit

Jede Form von Zwangsarbeit ist verboten. Darunter fällt auch ausdrücklich Gefangenenarbeit. Jeder Mitarbeiter wird mit Würde und Respekt behandelt und wird vor physischer und psychischer Nötigung jeglicher Art geschützt. Die persönliche Bewegungsfreiheit jedes Mitarbeiters wird in keinster Weise eingeschränkt. Die Beschäftigten können frei darüber entscheiden, den Arbeitgeber nach angemessener Kündigung gemäß geltendem Gesetz zu verlassen.

3.6.3 Entlohnung

Die Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen werden eingehalten.  Die Beschäftigten werden angemessen entlohnt und die Mindestlöhne eingehalten.

3.6.4 Arbeitnehmerrechte

ABE gewährt jedem Mitarbeiter das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.

3.6.5 Diskriminierungsverbot

ABE legt viel Wert auf eine diskriminierungsfreie Behandlung jedes einzelnen Mitarbeiters.

3.7 Arbeitszeit

ABE hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit entsprechend der nationalen Gesetzgebung und Industriestandards ein.

3.8 Umweltschutz

ABE erfüllt die Bestimmungen und Standards aller nationalen Vorgaben zum Umweltschutz ein. ABE setzt sich für jede Form des Umweltschutzes ein und arbeitet stetig an der Minimierung der Erzeugung von Abfall und des Verbrauchs natürlicher Ressourcen (Wasser, Gas und Strom).

3.9 Bürgerschaftliches Engagement

ABE trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung der Region bei und fördert entsprechende freiwillige Aktivitäten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4. Managementsysteme

ABE unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die in diesem Codex beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden. Vertragspartnern wird auf Verlangen und in geeignetem Rahmen über die wesentlichen Maßnahmen zur Einhaltung Bericht erstattet. ABE unternimmt außerdem alle vertretbaren Anstrengungen, die Umsetzung des Verhaltenscodex in seiner Lieferkette durchzusetzen.